Wohl die meisten Unternehmen der Medizintechnik haben die Verschiebung des Termins zur Umsetzung der neuen EU-MDR Verordnung auf 2021 mit einem großen Aufatmen begrüßt. Doch auch bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 26. Mai 2021 sind Unternehmen mit vielen Anforderungen konfrontiert, um bestehende Prozesse entsprechend den geforderten Richtlinien umzustellen. Auch der Bundesverband der Medizintechnologie stellt an EU-Kommission und der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Erwartung, weitere Initiativen auf den Weg zu bringen, um das System zur Anwendung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) einsatzfähig zu bekommen.
Das gezielte Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahmen ist für Fachbereiche wie Forschung, Produktentwicklung, Materialwirtschaft, Qualitäts- / Risiko- und Zulassungsmanagement von höchster Relevanz und kann entscheidend sein für die weitere Karriere der zuständigen Fachverantwortlichen.
Die EU-MDR umfasst im wesentlichen folgende Änderungen:
o stringentere Vorschriften für den Marktzugang von Medizin-technikprodukten sowie verstärkte Marktüberwachung
o strengere Vorschriften für Benannte Stellen / Notified Bodies samt deren Überwachung
o straffe Verantwortung von Produktherstellern bezüglich der Rückverfolgbarkeit von Qualität, Leistung und Sicherheit bereits am Markt befindlicher Medizinprodukte
o Verantwortung des Produktherstellers für Haftung und Aufzeichnung von Reklamationen
o Einführung einer UDI-Kennzeichnung (Unique Device Identification) zur eindeutigen Produktidentifizierung
o verschärfter Schutz von Patienten bei Teilnahme an klinischen Studien
Für einen reibungslosen Start im kommenden Mai sind daher Experten gefragt, die die Regularien der EU-MDR souverän anwenden können. Ein zusätzliches Plus sind eingehende Kenntnisse von FDA-Vorgaben und den klassischen medizintechnische Prozessnormen (z.B. IEC62304, ISO14971…).
Ab dem Stichtag 26. Mai 2021 haben neue Medizinprodukte sowie diejenigen, die kein gültiges CE-Zertifikat nach MDD- Richtlinie aufweisen, die Anforderungen der EU-MDR vollständig zu erfüllen. Zwar erlaubt eine Übergangsregelung nach EU-MDR-Artikel 120 den Produktherstellern, ihre Medizinprodukte (Ausnahme von Klasse I) mit CE-Konformität nach gültigem MDD-Zertifikat weiterhin zu vertreiben; jedoch gilt diese Übergangsregelung nur bis Ablauf des bisherigen MDD-Zertifikats, längstens bis zum 26. Mai 2024.
Die Übergangsregelung nach EU-MDR-Artikel 120 endet am 27. Mai 2025 für alle Hersteller medizintechnischer Produkte. Ab dem 28. Mai 2025 dürfen dann keine MDD-Produkte mehr, die unter die MDR-Übergangsregelung fallen, an Endkunden verkauft werden.
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