Unternehmen werden künftig verstärkt zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Grund hierfür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die im Rahmen des European Green Deal eine jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung vorschreibt.
Fokussiert werden dabei Nachhaltigkeitsthemen, die relevant für unternehmens-spezifische Branchen sind und den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen.
Die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit wird somit auf das Niveau der Finanzrechnungslegung angehoben; das bisherige Berichtswesen von Business Report mit Bilanzierung ist um die Nachhaltigkeitsleistung zu ergänzen.
Nachstehender Überblick über Vorgaben zur CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung führt die Kenngrößen auf (Stand 02/2026).
Sollten Sie als KMU noch nicht der Berichtspflicht unterliegen, aber dennoch eine transparente Nachhaltigkeit für Geschäftspartner, Gesellschaft oder Gesetzgeber vorsehen, bietet sich ein VSME-Reporting (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) an.
Ist auch Ihr Unternehmen betroffen? Wir begleiten Sie gerne!
| CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive | |
| seit 2025 (Berichtsjahr 2024): | Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits berichtspflichtig waren nach CSR-RUG >500 Mitarbeiter |
| ab 2026 (Berichtsjahr 2025): | Alle großen Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende >25 Mio.€ Bilanzsumme >50 Mio.€ Nettoumsatz |
| ab 2026/2027: | Börsennotierte KMU (kleine/mittlere Unternehmen), kleine Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen |
| ab 2027 (für GJ 2026): | Börsennotierte KMU (ggf. Option zum Aufschub bis 2029) |
