• CSRD-Reporting:                                               Geben Sie Ihrer Nachhaltigkeit ein Profil

    Unternehmen werden künftig verstärkt zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Grund hierfür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die im Rahmen des European Green Deal eine jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung vorschreibt.

    Fokussiert werden dabei Nachhaltigkeitsthemen, die relevant für unternehmens-spezifische Branchen sind und den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen.

    Die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit wird somit auf das Niveau der Finanzrechnungslegung angehoben; das bisherige Berichtswesen von Business Report mit Bilanzierung ist um die Nachhaltigkeitsleistung zu ergänzen.  

    Nachstehender Überblick über Vorgaben zur CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung führt die Kenngrößen auf (Stand 02/2026).

    Sollten Sie als KMU noch nicht der Berichtspflicht unterliegen, aber dennoch eine transparente Nachhaltigkeit für Geschäftspartner, Gesellschaft oder Gesetzgeber vorsehen, bietet sich ein VSME-Reporting (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) an.

    Ist auch Ihr Unternehmen betroffen? Wir begleiten Sie gerne!

      CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive  
    seit 2025 (Berichtsjahr 2024): Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits berichtspflichtig waren nach CSR-RUG >500 Mitarbeiter
    ab 2026 (Berichtsjahr 2025):Alle großen Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
    >250 Mitarbeitende                  >25 Mio.€ Bilanzsumme          >50 Mio.€ Nettoumsatz
    ab 2026/2027: Börsennotierte KMU (kleine/mittlere Unternehmen), kleine Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen  
    ab 2027 (für GJ 2026): Börsennotierte KMU (ggf. Option zum Aufschub bis 2029)