Ein aktueller Überblick zur Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive.
Sollten Sie als KMU noch nicht der Berichtspflicht unterliegen, aber dennoch eine transparente Nachhaltigkeit für Geschäftspartner, Gesellschaft oder Gesetzgeber vorsehen, bietet sich ein VSME-Reporting (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) an.
Ist auch Ihr Unternehmen betroffen? Wir begleiten Sie gerne!
| CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive | |
| seit 2025 (Berichtsjahr 2024): | Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits berichtspflichtig waren nach CSR-RUG >500 Mitarbeiter |
| ab 2026 (Berichtsjahr 2025): | Alle großen Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende >25 Mio. € Bilanzsumme >50 Mio. € Nettoumsatz |
| ab 2026/2027: | Börsennotierte KMU (kleine/mittlere Unternehmen), kleine Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen |
| ab 2027 (für GJ 2026): | Börsennotierte KMU (ggf. Option zum Aufschub bis 2029) |
seit 2025 (Berichtsjahr 2024): Große, kapitalmarktorientiere Unternehmen, >500 Mitarbeiter, die bereits berichtspflichtig waren nach CSR-RUG
ab 2026 (Berichtsjahr 2025): Alle großen Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, >25 Mio. € Bilanzsumme, >50 Mio. € Nettoumsatz
ab 2026/2027: Börsennotierte KMU (kleine/mittlere Unternehmen), kleine Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen
ab 2027 (für GJ 2026): Börsennotierte KMU (ggf. Option zum Aufschub bis 2029)