Wer unterliegt der CSRD-Reporting-Pflicht?
| CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive | |
| seit 2025 (Berichtsjahr 2024): | Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits berichtspflichtig waren nach CSR-RUG >500 Mitarbeiter |
| ab 2026 (Berichtsjahr 2025): | Alle großen Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende >25 Mio. € Bilanzsumme >50 Mio. € Nettoumsatz |
| ab 2026/2027: | Börsennotierte KMU (kleine/mittlere Unternehmen), kleine Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen |
| ab 2027 (für GJ 2026): | Börsennotierte KMU (ggf. Option zum Aufschub bis 2029) |
Auch wenn die CSRD Berichtspflicht primär eher große Unternehmen betrifft, können KMUs (kleinere und mittlere Unternehmen) als Bezugsgruppen aufgerufen sein, einen Nachhaltigkeitsbericht abzugeben.
Dies kann eintreffen, wenn
o berichtspflichtige Unternehmen, z.B. Konzerne, Auskünfte und Informationen zu ihren Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern erbringen müssen
o Finanzinstitute / Banken zunehmend Angaben zur Nachhaltigkeit in deren Entscheidungsprozessen zur Kreditvergabe implementieren müssen