CSRD Reporting- Pflicht

Wer unterliegt der CSRD-Reporting-Pflicht?

  CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive  
seit 2025 (Berichtsjahr 2024): Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits berichtspflichtig waren nach CSR-RUG >500 Mitarbeiter
ab 2026 (Berichtsjahr 2025):Alle großen Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende                                                                   >25 Mio. € Bilanzsumme                                                          >50 Mio. € Nettoumsatz
ab 2026/2027: Börsennotierte KMU (kleine/mittlere Unternehmen), kleine Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen  
ab 2027 (für GJ 2026): Börsennotierte KMU (ggf. Option zum Aufschub bis 2029)  

Auch wenn die CSRD Berichtspflicht primär eher große Unternehmen betrifft, können KMUs (kleinere und mittlere Unternehmen) als Bezugsgruppen aufgerufen sein, einen Nachhaltigkeitsbericht abzugeben.

Dies kann eintreffen, wenn

o berichtspflichtige Unternehmen, z.B. Konzerne, Auskünfte und Informationen zu ihren Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern erbringen müssen

o Finanzinstitute / Banken zunehmend Angaben zur Nachhaltigkeit in deren Entscheidungsprozessen zur Kreditvergabe implementieren müssen